Karl August Bettermann

deutscher Jurist; Bundesrichter am Bundesverwaltungsgericht in Berlin 1954-1956; Veröffentl. u. a.: "Der Richter als Staatsdiener", "Die Grenzen der Grundrechte", "Der totale Rechtsstaat"

* 4. August 1913 Barmen (heute zu Wuppertal)

† 11. Dezember 2005 Hamburg

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 24/1979

vom 4. Juni 1979 , ergänzt um Meldungen bis KW 51/2005

Wirken

Karl August Bettermann, ev., wurde am 4. Aug. 1913 als Sohn des Kaufmanns Karl B. in Barmen (heute zu Wuppertal) geboren. Er besuchte das Humanistische Gymnasium in Hagen und studierte dann Rechtswissenschaften an den Universitäten Gießen und Münster. 1937 promovierte er mit der Dissertation "Vom stellvertretenden Handeln" (Neudruck 1964) zum Dr. jur. 1936 wurde er Gerichtsassessor, 1939 Anwaltsassessor in Hagen und nach dem Kriege 1945 Richter am dortigen Landgericht.

1948 habilitierte er sich und wurde Dozent für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht in Münster. 1950 wurde er als Richter ans Oberverwaltungsgericht in Münster versetzt und 1954 an das Bundesverwaltungsgericht berufen. 1955 erhielt B. eine außerordentliche Professur an der Universität Münster. Von 1956-70 lehrte er Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht als ordentlicher Professor an der Freien Universität Berlin. 1970 wechselte er auf den Lehrstuhl für Prozessrecht an der Universität Hamburg und übernahm ...